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   OLG Rostock, 02.03.2007 - 3 W 130/05   

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https://dejure.org/2007,17249
OLG Rostock, 02.03.2007 - 3 W 130/05 (https://dejure.org/2007,17249)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.03.2007 - 3 W 130/05 (https://dejure.org/2007,17249)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. März 2007 - 3 W 130/05 (https://dejure.org/2007,17249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Sicherungsabtretung; Insolvenzverwaltung: Anspruch eines Rechtsanwalts und eines Insolvenzverwalters auf eine Titelumschreibung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs an den Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei; Umschreibung des Titels auf den Insolvenzverwalter über das Vermögen der obsiegenden Partei

  • Judicialis

    ZPO § 727

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727; InsO § 51 Nr. 1 § 80 § 131 Abs. 1 Nr. 1
    Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs an Rechtsanwalt bei Insolvenz der obsiegenden Partei - Titelumschreibung; Insolvenzbeschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Rostock 2007, 661
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03

    Voraussetzungen für Zugehörigkeit einer an Erfüllung statt abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2007 - 3 W 130/05
    Die abgetretene Forderung ist zudem deshalb massebefangen, weil gewichtige Anzeichen für ihre Anfechtbarkeit sprechen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 18.02.2004 - 3 W 133/03, ZIP 2004, 1523 = ZInsO 2004, 1148).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Denn der Massebezug im Sinne der § 240 ZPO, § 35 InsO wurde im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung dadurch hergestellt, dass die Abtretung der Forderung nach insolvenzrechtlichen Vorschriften anfechtbar war (OLG Rostock, ZIP 2004, 1523, 1524; OLG Rostock, OLGR 2007, 661; Naraschewski, EWiR 2005, 191; Windel in Jaeger, InsO, § 85 Rdn. 13).
  • FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17

    Kostenrecht FGO/ZPO/RVG/GKG: Rechtskraft der Vergütungs- und Kostenfestsetzungen

    Im Hinblick auf eine geltend gemachte (Sicherungs-)Abtretung durch den Gemeinschuldner und früheren Kläger an den früheren Prozessbevollmächtigten (in dem Vollmachtsformular) wirken sowohl die Rechtskraft der Kostenfestsetzung als auch die Einziehung der Kostenerstattung beim Beklagten durch den Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzbeschlags zur Insolvenzmasse auch gegenüber dem (Einzel-) Rechtsnachfolger (vgl. § 80, § 166 Abs. 2 InsO; OLG Rostock, Beschluss vom 02.03.2007 3 W 130/05, OLGR Rostock 2007, 661); für ein vermeintliches Absonderungsrecht (§ 51 InsO) ist nur der ordentliche und nicht der Finanzrechtsweg eröffnet (§ 33 FGO).
  • OLG Rostock, 14.11.2012 - 1 U 138/12

    Prozessunterbrechung durch Insolvenzverfahren: Rechtsmittel bei Feststellung der

    Anders als in dem der Entscheidung des OLG Rostock vom 02.03.2007 (3 W 130/05, OLGR Rostock 2007, 661) zugrunde liegenden Fall ist die vorliegende Abtretung auch unter Berücksichtigung des § 140 Abs. 1 ZPO weit vor Insolvenzeröffnung erfolgt.
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